So wird gerechnet
Die Geschosshöhe wird durch die gewünschte Steigung geteilt und auf ganze Steigungen gerundet. Der Auftritt folgt der Schrittmaßregel: zwei Steigungen plus Auftritt ergeben etwa 63 cm. Ist der Platz begrenzt, wird der Auftritt aus der Länge berechnet. Die oberste Stufe ist der Fußboden oben, daher gibt es einen Auftritt weniger als Steigungen.
Steigungen = Geschosshöhe ÷ gewünschte Steigung, gerundetSchrittmaß: 2 × Steigung + Auftritt ≈ 60–65 cmNeigung = arctan(Steigung ÷ Auftritt)Beispiel
Bei 280 cm Geschosshöhe und etwa 17 cm Steigung ergeben sich 16 Steigungen à 175 mm und 15 Auftritte à 280 mm. Die Treppe braucht 4,2 m Lauflänge, die Neigung beträgt 32° und die Wange ist etwa 5 m lang.
Tipps aus der Praxis
- Eine bequeme Neigung liegt bei 30–37°.
- Alle Steigungen müssen gleich hoch sein, schon 1 cm Unterschied lässt stolpern.
- Über der Treppe mindestens 2 m lichte Durchgangshöhe einplanen.
Fragen und Antworten
Welche Steigung ist bequem?
DIN 18065 erlaubt in Wohngebäuden 14–20 cm; bequem sind 17–18 cm mit 27–30 cm Auftritt.
Wie viele Stufen für 3 m?
Bei etwa 17 cm Steigung 18 Steigungen à 16,7 cm.
Was tun, wenn der Platz nicht reicht?
Wählen Sie „Auf gegebene Länge“. Bei mehr als 42° Neigung eine gewendelte Treppe erwägen.
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